Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Am 22. November 2022 wurde die Berechnungsgrundlage für tierärztliche Leistungen per Gesetzesbeschluss umfassend geändert. Davon sind auch wir als Tierarztpraxis betroffen.

 

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Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu finden Sie im Video unter folgendem Link:

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Bundestierärztekammer empfiehlt ausdrücklich eine Tierkrankenversicherung

 

BTK Berlin (08.08.2019)

Die Bundestierärztekammer (BTK) empfiehlt Besitzern von Klein-/Heimtieren eine Tierkrankenversicherung abzuschließen. Präsident der BTK und Kleintierpraktiker, Dr. Uwe Tiedemann, sieht in der Optimierung von Versorgungsleistungen einen engen Zusammenhang mit steigenden Kosten für die Tierhalter. „In meinem Praxisalltag habe ich schon das eine oder andere unangenehme Gespräch mit Tierbesitzern führen müssen, weil sie von den bevorstehenden Kosten für eine nötige Operation ihres Hundes völlig überrascht waren", erzählt Dr. Tiedemann.

 

Eine Versicherung ist von Vorteil, da unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung Tierhalter vor eine große finanzielle Herausforderung stellen können und so die tierärztliche Versorgung gewährleistet ist. Für die Auswahl einer passenden Tierkrankenversicherung sollte man sich Zeit nehmen, denn natürlich ist das eine sehr individuelle Angelegenheit und die Versicherungen unterscheiden sich oft sehr stark in ihren Leistungsumfängen. Tierärzte beraten unsichere Tierhalter gern und helfen, eine geeignete Lösung für das jeweilige Tier zu finden. Denn Faktoren wie Alter, Rasse, Vorerkrankungen und Haltung spielen eine wichtige Rolle dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Was sollte im Versicherungsschutz enthalten sein?

  • freie Tierarztwahl
  • Therapiefreiheit des Tierarztes
  • Durchführung von regelmäßigen Prophylaxemaßnahmen wie Impfungen, Geriatrie Screening und Gesundheitschecks
  • Operationen und deren Nachsorge
  • Kostenübernahme bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), damit z. B. auch Notfälle und Unfälle abgedeckt sind
  • es sollte transparent sein, welche Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (z. B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chronische Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen)
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